Störrischer Jägerpräsident steht nach dem Aus der Zwangsbejagung vor der Zeitenwende
Im ersten Jahr seiner Präsidentschaft erlahmte der deutsche Jagdverband zusehens und verfiel im geringen Gestaltungsrahmen. Seit dem 26.06.2012 jedoch, steht Hartwig Fischer apathisch vor der Abwärtsspirale, denn das Ende der Zwangsbejagung läutet auch das Ende der willkürlichen Befehlsgewalt seiner Jägerzunft ein.
Mit dem rechtsgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beschieden die 17 Richter der Großen Kammer mit überwältigender Mehrheit von 14 zu 3 Stimmen, dass Grundstückseigentümer in Deutschland die blutige Spassjagd auf ihrem Grundbesitz nicht mehr erdulden müssen. Mehr noch, wurde dem obsiegenden Kläger sogar ein Ersatz für erlittenen immateriellen Schaden in Höhe von 5000,00 Euro vom Gerichtshof zuerkannt.
Der Jägerschaft drohen nun immense Veränderungen. Jahrelang agierte man offenbar in dem Glauben, durch konsequentes wegschauen, Lobbyismus und seichte PR ginge alles so weiter, ohne zu begreifen, welche Außenwirkung ihr blutiges Hobby hat. Während flächendeckend über das Für und Wider gestritten wurde, bunkerten sie sich ein mit alten Phrasen, angeblichen Notwendigkeiten und einem hohen Grad an Realitätsverweigerung. Fischer, der sich stets dorthin orientierte, wo er die stärkste Macht vermutete, setzte bis zuletzt auf die üblichen Mechanismen.
Als Folgen dieser schlecht temperierten Vorgehensweise, werden nun erhebliche Verteuerungen verortet, Kostenexplosion für Revierpachten, Unwägbarkeiten bei Schadenersatzansprüchen, Nutzungsassoziationen und weitere ethische und juristische Belangungen. Wegen der zu erwartenden prägungsgemäßen Reaktion der Betroffenen wie Identitätskrise und fundamentalistische Reflexe empfehlen sich Partnerschaften mit anderen rückwärtsgerichteten Dinosaurierverbänden.
http://www.jagd-online.de/news/?meta_id=3029
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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