MessiVerwaltungsgerichtentscheidung Saarland:
zum allseits bekannten Fall "Nunkirchen"
die als PDF eingefügte Entscheidung der 5. Kammer des
Verwaltungsgerichts des Saarlandes zur Kenntnis.
Diese Entscheidung aus einem laufenden Verfahren dient dem
    vor Ort aktiven Tierschutz in hohem Maße zur Orientierung.
    
Zur Erinnerung in diesem Zusammenhang an eine ebenso ganz
besonders herausragende Entscheidung der gleichen Kammer
des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr `2010 in Sachen
"Rinder-Perl", in der mit hoher juristisch-fachlicher Kompetenz u.a. auch
die Schwäche und das Versagen des amtlichen Tierschutzes
im genannten Verfahren offen gelegt wurde.
Eine in Struktur und System liegende Schwäche, die der
organisierte Tierschutz -- historisch in den Archiven belegt --
analog zu den saarländischen Verfahren bundesweit zu
    beklagen hat.
    
(Quelle: Edgar Hepper)
Unfähigkeitsperfektionismus saarländischer Veterinärbehörden, unmotiviert - dilettantisch - destruktiv
    Wieder ein Beispiel manifestierten Tierelends im Saarland - amtlich seit langem zur Kenntnis genommen und weiter passiert nichts. Wie
    tierschutzorientiert ist unser Veterinäramt?
    Offensichtlich gibt es kein Einsehen für das Animal Hoarding Problem bei einer Haltung von ca. 100 Tieren. Tierschutz im Grundgesetz und in der saarländischen Landesverfassung? Total egal - im Saarland laufen die Uhren halt anders - insbesondere bei den
    Amtsveterinären. 
Die Außenfotos zeigen auch nur das Äußere. Innen ist des Pudels Kern (Beagles, Chihuahuas, Malteser, Mischlinge, Waschbären, Mäuse, Exoten).
LESERBRIEF zum SZ-Artikel vom 15.02.2012:
"Zwischen Kothaufen und Urinlachen"
Ein Bericht in der SZ macht, wieder einmal, unsägliche Tierschinderei öffentlich.
Aber ebenso "wieder einmal" dokumentiert er das Versagen saarländischer Amtstierärzte, - trotz großmündiger Ankündigungen aus gleich zwei Ministerien nach dem Rinder-Skandal bei Perl: "Jetzt wird alles besser"!
Doch auch im neuen Fall die alt-bekannte Hilflosigkeit. Durch eine geradezu amateurhafte Dienstausübung, als hätten sie "die Hosen voll" vor eigenen, nachhaltigen Entscheidungen, verlängerten Amtstierärzte bestehendes Tierelend, statt es zu beenden. Ein juristisch wie dienstrechtlich grenzwertiges Verhalten!
Das Tierschutzgesetz verlangt mit den §§ 16a ff. ausdrücklich eine vorläufige Wegnahme von Tieren im Rahmen eines Sofortvollzugs. Zielgerichtet präventiv oder als endgültige Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen.
Saarländische Amtstierärzte: Wollen, - oder können sie es nicht?
Edgar Hepper
Saarbrücken
    119      SAARTEXT  Di.14.02.2012 
    15:56:27    
                               
    NACHRICHTEN 
                                
    Nunkirchen 
                       
    Gericht bestätigt Veterinäramt         
                                            
    Mehrere Tierhalter aus Nunkirchen sind 
    mit einem Eilantrag beim Verwaltungsge-
    richt des Saarlandes gescheitert, der  
    sich gegen die ihnen vom Veterinäramt  
    auferlegten Anordnungen richtete.      
                                            
    Nach Angaben des Gerichts halten die   
    Antragsteller auf ihrem Gelände u.a.50 
    Hunde, sechs Katzen, Pferde, ein Lama  
    und mehrere Schlangen. Bei Kontrollen  
    wurden Vernachlässigungen festgestellt.
                                            
    So waren die meisten Bereiche, in denen
    die Tiere gehalten wurden, mit Fäkalien
    verdreckt. Das Amt hatte die Halter    
    u.a.dazu aufgefordert, die Tiere tier- 
    schutzgerecht zu halten.               
 
    
Auf diesem schmuddeligen Gelände vegetieren zu verschiedenen Zeiten zwischen 40 und 100 verwahrloste Tiere. Die Tiere werden eingesperrt, zur Zucht missbraucht, gehandelt und gehortet.
 
    
winziger, dauerhafter "Lebensraum" eines Lamas - die Amtsveterinäre sehen keinen Grund zum Einschreiten obwohl Lamas hoch sozialisierte HERDENTIERE sind!
    siehe auch TVT
 
    
18. Februar 2012:
Dreister geht's im Prinzip nicht mehr, wie man "amtlichen vergeblich-Tierschutz" weiter an der Nase herumführt ...
moniert wird anscheinend seitens einer kürzlich erfolgten Kontrolle die Einzelhaltung eines Lamas, das auf kleinstem Raum eingepfercht aber von den sog. Ansprüchen unbedingt ein Herdentier ist, und was passiert als Reaktion? Man stellt noch etwas dazu!
als Hinweis hier der Auszug aus: http://www.lama-alpaka.at/v10/lamahof/haltung/
"Für zwei erwachsene Tiere rechnet man mindestens 1000 m2 Weidefläche, für jedes weitere Tier sollten mindestens noch einmal je 100 m2 Grünfläche zur Verfügung stehen. Im Gehege sollte Baumbestand sein, damit die Lamas im Schatten der Bäume rasten und widerkäuen können.
Obstbäume sind ausreichend zu schützen, sie sind ein Leckerbissen für Lamas.
Durch Aufscharren des Bodens bereiten sich die Tiere selbst ihr Sandbad. In diesem wälzen sie sich genüßlich um lästigen Parasiten keine Chance zum Festsetzen zu geben."
klick auf:
 
    
abgemagerter, verzweifelter Kangal
 
    
 
    
 
    
Hengst, der seit Monaten nicht aus seinem Stall heraus darf - der Stall ist zugeschraubt, die Schrauben sind inzwischen verrostet.
    Bemerkung eines Rechtskundigen: Wäre dieses Pferd ein Pferd aus der sog. "Nutztier"-Haltung, könnte und würde der Amtsveterinär
    einschreiten. Da dieses Pferd aber ein Pferd aus der sog. "Hobby"-Haltung ist, kann angeblich die Behörde nichts machen.
 
    
 
    
überfettete, ausgepowerte "Gebärmaschine" lebt in Schlamm und eigenem Kot
 
    
 
    
 
    
 
    
